In eine Vorratsgesellschaft investieren
Trotz des allgemeinen Rückgangs der
Firmenpleiten durch die konjunkturelle
Erholung, setzt sich der Trend zu
weniger Firmenneugründungen, auch
Start-up-Unternehmen genannt, fort.
Obwohl Deutschlands KMUs weltweit als
die dynamischsten und innovativsten
Unternehmen gelten, fehlt bei vielen
potentiellen Unternehmern oder
Neugründern mit innovativen Ideen der
Mut oder das nötige Budget ein eigenes
betriebliches Konzept in die Praxis
umzusetzen. Offenbar fragen sich viele
Unternehmensgründer, ob sich die
Investition in ein eigenes Unternehmen,
angesichts einer zunehmend schlechten
Zahlungsmoral, noch lohnt. Für den
Gründer eines Start-up-Unternehmens
stehen zur Unternehmensgründung zwei
Wege offen. Eine
Vorratsgesellschaft
kaufen bei Foratis wäre eine
Möglichkeit. Eine andere Option ist es,
eine Gesellschaft in Form einer GmbH
selbst zu gründen. Die Vorgründerphase
zur Gründung eines Unternehmens
verschlingt wegen der zwingend
notwendigen Formalitäten eine Menge Zeit
und verursacht Kosten.
Unkomplizierter Übergang der Gesellschaft auf den neuen Eigentümer
Die Entscheidung des Existenzgründers in
eine Vorratsgesellschaft zu investieren,
stellt die bessere Option dar. Durch den
Wegfall der notariell begleiteten
Vorgründungsphase bis zum
Gründungstermin mit der Vorbereitung der
Gesellschaftsverträge erspart sich der
Neugründer eine Menge Zeit. Neben der
Zeitersparnis fallen bei der Investition
in eine Vorratsgesellschaft auch Kosten
weg, die in der Regel durch die
Anmeldung an verschiedene Behörden und
Institutionen notwendig werden.
Unkompliziert wird der notariell
beglaubigte Kaufvertrag abgewickelt und
verläuft auch der schnelle, reibungslose
Übergang der Gesellschaft auf den neuen
Eigentümer. Umständliche, bürokratische
Gründungsformalitäten müssen vom
Existenzgründer nicht abgewickelt
werden.
Die Anfänge
Um erfolgreich in die
Selbstständigkeit zu starten, muss sich
der Jungunternehmer vorher genügend Zeit
nehmen und die Existenzgründung
sorgfältig planen. Die Vorbereitung kann
in die Phasen Orientierung, Planung und
Umsetzung eingeteilt werden. Für den
Gründer eines Start-up-Unternehmens ist
es wichtig zu wissen, dass ein Start-up
noch keine Unternehmensform darstellt.
Die Gründer können Einzelunternehmen,
eine GmbH oder eine AG betreiben und
werden dennoch die ersten 3 Jahre nach
Gründung als solches bezeichnet. Die
Investition in eine Vorratsgesellschaft
hat den Vorteil, dass der Unternehmer
unmittelbar nach der Übernahme
geschäftlich voll handlungsfähig ist.
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft ist
ratsam, denn die unternehmerische
Betätigung kann ohne Übernahme eines
persönlichen Haftungsrisikos sofort
aufgenommen werden.