Gerichtskosten – lohnt eine Finanzierung?
Jeder Bürger muss damit rechnen
irgendwann einmal, auch ohne eigenes
Verschulden in die Situation zu geraten,
in ein zivilrechtliches oder
strafrechtliches Verfahren verwickelt zu
werden. Das öffentliche Recht regelt die
Beziehungen des Staats zu seinen Bürgern
und nutzt das Strafrecht und den
Strafprozess. Im privaten Recht wird die
Beziehung der Bürger untereinander
geregelt. Hierbei wird das Zivilrecht im
Zivilprozess in Anspruch genommen. Der
Betroffene, der in eine juristische
Auseinandersetzung verstrickt wird, kann
sich in der Regel ohne einen Anwalt bei
Gericht nicht selbst verteidigen oder
ohne juristischen Rat seine Ansprüche
durchsetzen. Es muss ein Anwalt
beauftragt werden, der in der Regel
schon vor Prozessbeginn einen Vorschuss
von seinem Mandanten fordert. Ein
Prozess kann bei einer Niederlage durch
hohe Gerichts- und Anwaltskosten zu
einem finanziellen Debakel für den
Unterlegenen des Prozesses führen. Wenn
der Streitwert des Verfahrens bekannt
ist, kann man beispielsweise vor
Einreichung der Klage mittels
Gerichtskostenrechner bei foris-prozessfinanzierung.de die Kosten
für das Verfahren, was über mehrere
Instanzen gehen kann, berechnen lassen
und evtl. über die Möglichkeit der
Prozesskostenfinanzierung nachdenken.
Basis für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der Streitwert
Gerichts- und Anwaltskosten im
Strafprozess trägt grundsätzlich der
Verurteilte. Auch in einem Zivilprozess
trägt der Unterlegene die Kosten des
Verfahrens, die sich aus den eigenen
Kosten für den Anwalt, die Kosten des
gegnerischen Anwalts, den
Gerichtsgebühren und sonstigen Kosten
für Zeugen, Sachverständigengutachten
etc. zusammensetzen. Basis für die
Berechnung der Gerichtsgebühren ist der
sogenannte Streitwert des
Gerichtsverfahrens. Unter dem Streitwert
versteht man den Geldwert des
Streitgegenstandes in einem Prozess. Der
Streitwert ist wichtig für die
Zuständigkeit des Gerichts. Bis zur Höhe
von 10.000,- € ist das Amtsgericht
zuständig. Bei höheren Beträgen muss das
Landgericht angerufen werden.
Kosten für die einzelnen Instanzen
Wenn die Höhe des
Streitwerts bekannt ist, können die
Kosten der einzelnen Instanzen bei einem
der im Internet verfügbaren
Gerichtskostenrechner wie zum Beispiel
bei foris-prozesskostenfinanzierung.de,
berechnet werden. Die Anwaltskosten der
wichtigsten Anwaltsgebühren können nach
dem RVG ermittelt werden. Es lohnt sich
nur einen Antrag auf eine
Prozesskostenfinanzierung zu stellen,
wenn der Streitwert entsprechend hoch
ist und die Aussicht auf einen
erfolgreichen Ausgang des Verfahrens
durch den beauftragten Anwalt in
Aussicht gestellt wird. Es sind nur
wenige Versicherungsunternehmen auf dem
Markt, die bezüglich des Streitwerts
keine Mindestanforderung stellen. Wenn
dem Antrag einer
Prozesskostenfinanzierung stattgegeben
wird, können die eigenen finanziellen
Ressourcen geschont werden, was
besonders für Unternehmen wichtig ist,
die an ihre Liquiditätsgrenzen gestoßen
sind.